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20.04.2015

Abschlussarbeiten zur Erweiterung der technischen Infrastruktur im Binnenhafen Mühlberg

Landkreis möchte Mühlberg finanziell bei der Herstellung der Betriebsfähigkeit unterstützen

Beim Vor-Ort-Termin am künftigen Binnenhafen Mühlberg: Geschäftsführer Heiko Loroff von der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH, Mühlbergs Bürgermeisterin Hannelore Brendel, Hafenbetriebsleiter Bernd Zimmermann und Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.

Beim Vor-Ort-Termin am künftigen Binnenhafen Mühlberg: Geschäftsführer Heiko Loroff von der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH, Mühlbergs Bürgermeisterin Hannelore Brendel, Hafenbetriebsleiter Bernd Zimmermann und Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.

Seit Jahren sind die Verantwortlichen dabei, Voraussetzungen für den geplanten Binnenhafen in Mühlberg zu schaffen. Bei einem Vor-Ort-Termin mit Landrat Christian Heinrich-Jaschinski, Mühlbergs Bürgermeisterin Hannelore Brendel, Hafenbetriebsleiter Bernd Zimmermann und Geschäftsführer Heiko Loroff, beide von der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH, (SBO), wurden noch einmal die weiteren Ziele gesteckt. SBO-Geschäftsführer Heiko Loroff sicherte zu: „Der Hafen Mühlberg ist durch uns sofort einsatzbereit. Notwenige Techniken zur Sicherung der Verladefähigkeit der zu verschiffenden Güter können problemlos von benachbarten Häfen umgesetzt werden“. Erst vergangene Woche wurden 400 Tonnen Güter verladen. Landrat Christian Heinrich-Jaschinski: „Vor rund fünf Jahren haben wir hier den Grundstein gelegt einen Hafen zur Nutzung für die Wirtschaft zu errichten. Wir haben Fakten geschaffen und stehen kurz davor, das aus dem Binnenhafen Mühlberg eine beachtliche Infrastruktur wird“. Für ihn bedeutet das, dass der Landkreis erneut finanziell eingreift, um die letzten Ecksteine zu setzen. Auch für Bürgermeisterin Hannelore Brendel stehen „alle Zeichen für eine positive Entwicklung.“ Neben den bisherigen sechs Häfen der SBO an der Elbe, soll künftig auch Mühlberg Umschlagshafen für Stück-, Schütt,- und Schwergüter werden. Seit Beendigung der Nutzung des alten Mühlberger Elbhafens bei Stromkilometer 124,7 als Verladehafen für Kies und Kiessande im Jahre 1999, wird dieser durch die Stadt Mühlberg schrittweise, gemeinsam mit den regionalen Partnern und mit Unterstützung durch das Land, zu einen öffentlichen Binnenhafen entwickelt, der den regionalen Verlade- und Transportbedürfnissen der Wirtschaft nachkommen kann. Seit 2014 wird eine Geschäftsfelderweiterung diskutiert und geplant, die mit der temporären Schließung des Hafens in Torgau einhergeht. Hier ist beabsichtigt, neben großvolumigem Material und Schwerlastgut auch Wasserbausteine, Holz und andere Rohstoffe zu verladen. Die überwiegende Nutzung des Hafens wird durch die SBO mit Sitz in Dresden, erfolgen. Absprachen zwischen der Stadt Mühlberg und den Nutzern sind erfolgt. Für die beabsichtigte erweiterte Hafennutzung sind betriebserforderliche Infrastrukturen zwingend bereit zu halten und entsprechende „Betriebserlaubnisse“, also Genehmigungen nach dem BImSchG nachzuweisen. Was bislang fehlt, sind die Ver- und Entsorgungseinrichtungen als Voraussetzungen für den uneingeschränkten Betrieb des Hafens. Genau hier möchte der Landkreis eingreifen und der Stadt Mühlberg auf Grund ihrer eingeschränkten Finanzen unter die Arme greifen. Hierzu muss jedoch der Kreisausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen. Voraussetzung für die Umsetzung dieses Beschlusses zur Co-Finanzierung durch den Landkreis ist allerdings ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Nach diesem Programm kann für die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur eine Förderung von bis zu 50 v. H. der förderfähigen Kosten gewährt werden. Gespräche mit Bürgermeisterin Hannelore Brendel haben ergeben, dass der Stadt für die Herstellung der uneingeschränkten Betriebsfähigkeit keine freien finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Eine Verzögerung bei der Herstellung der beschriebenen Betriebsfähigkeit ist jedoch ebenfalls zu vermeiden, um die erfolgreiche Bindung des Hafenbetreibers und die Markteinführung des Hafens mit seiner überörtlichen und regionalen Bedeutsamkeit nicht zu gefährden.

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Herr Torsten Hoffgaard

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