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28.01.2015

Geflügel kann wieder im Freiland gehalten werden

Landkreis hebt Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest auf

Mit Wirkung vom 28.01.2015 wird die am 27.11.2014 erlassene und am 13.01.2015 geänderte Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza aufgehoben.

Geflügel kann wieder im Freiland gehalten werden.

Es wird in diesem Zusammenhang nochmals auf die Anzeigepflicht für Geflügelhalter hingewiesen. Insbesondere ist es erforderlich, dass auch nur saisonal gehaltenes Geflügel (Masthühner, Enten, Gänse, Puten u.ä.) angezeigt wird. Die Aufgabe der Geflügelhaltung ist ebenso anzuzeigen.

Alle Geflügelhalter werden weiterhin gebeten, erhöhte Wachsamkeit walten zu lassen. Gehäufte Verendungen sind unbedingt beim Hoftierarzt oder beim Veterinäramt zu melden.

Zur Vorbeuge der Eintragung von Geflügelpestviren in den Geflügelbestand sollte eine vor Wildvögeln geschützte Fütterung erfolgen, Futtervorräte wildvogelgeschützt gelagert und dem Geflügel der Zugang zu Oberflächenwasser in geeigneter Weise verwehrt werden. 

DVM Ilona Schrumpf
Amtstierärztin

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Herr Torsten Hoffgaard

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