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13.04.2022

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Angebot für Gesundheitsuntersuchung im Elbe-Elster-Klinikum

Untersuchungstermine ab sofort über Online-Portal buchbar
KV_Ukraine

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© Illustration: diepiktografen / Schleife: www.freepik.com

Viele Kriegsflüchtlinge werden aktuell privat untergebracht. Für diese Geflüchteten besteht zunächst keine Pflicht für eine Gesundheitsuntersuchung. Um eine mögliche Ausbreitung von ansteckenden Infektionskrankheiten wie Tuberkulose oder Polio zu verhindern, wird diese Untersuchung empfohlen. Daher erhalten Geflüchtete aus der Ukraine nun ein Angebot, an einer Erstuntersuchung im Elbe-Elster-Klinikum teilzunehmen. Untersuchungstermine können über das Online-Buchungsportal unter https://lkee.de/Service-Verwaltung/Kreisverwaltung/Sozialamt/Nothilfe_Ukraine/ vereinbart werden.


Die Untersuchungen finden immer mittwochs im Klinikum Finsterwalde von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Montag bis Freitag von 12:00 bis 13 Uhr im Klinikum Herzberg statt.

Für Kriegsflüchtlinge, die zuerst in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) aufgenommen werden, ist eine Erstuntersuchung nach § 62 Asylgesetz verpflichtend.

Gegenstand der Erstuntersuchung ist die Untersuchung auf übertragbare Krankheiten, eine Anamnese und körperliche Untersuchung sowie die Abfrage des allgemeinen Impfstatus. Bei Bedarf sollen fehlende Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen COVID-19 oder Masern, angeboten werden.

Bei Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund sollte diese medizinische Erstuntersuchung unbedingt vor Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt, dass Kinder und Jugendliche, die an einer in § 34 Absatz 1 bis 3 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheit leiden oder einer solchen Erkrankung verdächtig sind, in Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht betreut werden dürfen.

Die medizinische Erstuntersuchung in den Krankenhäusern ersetzt aber nicht die Untersuchung zur Kita-Tauglichkeit bzw. Schuleingangsuntersuchung oder Schulquereinsteigeruntersuchung. Diese müssen nach der Erstuntersuchung und der Einmündung in Kita/ Schule dringend nachgeholt werden. Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss jedoch in jedem Fall vorliegen.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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