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04.02.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Erweiterung der Pufferzone und weitere Anordnungen


Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster hat auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wildschweinen im Landkreis Meißen, auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung, in Form einer amtlichen Bekanntmachung eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

Diese regelt unter anderem die Erweiterung der Pufferzone, Anordnungen an Jagdausübungsberechtigten in der Sperrzone, Vorgaben an die Schweinehalter*innen in der Sperrzone sowie Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone.

Den Volltext zur amtlichen Bekanntmachung finden Sie hier:

TS-Allg.-Vfg Pufferzone erneute Erweiterung (04.02.2022)

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