Amtliche Bekanntmachung
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wild-schwein im Landkreis Meißen werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i.V.m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
1. Es wird eine Sperrzone I (Pufferzone) im Landkreis Elbe-Elster festgelegt
2. Anordnungen an die Jagdausübungsberechtigten und andere Jäger
3. Vorgaben in der Sperrzone I
4. Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone I
5. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 4 dieser Tierseuchen-Allgemeinverfügung wird angeordnet, sofern die sofortige Vollziehung nicht bereits gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 37 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) kraft Gesetz gilt.
6. Diese Tierseuchen-Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite des Landkreises und im Amtsblatt des Landkreises verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Den Wortlaut der vollständigen Allgemeinverfügung lesen Sie hier.