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Fotocollage mit Karl V. an der Klosterprobstei im brennenden Mühlberg anno 1547

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21.09.2022

Radwegebaustelle darf nicht befahren werden!

Unrechtmäßige Benutzung der unfertigen Wege führt zu Schäden/ Beschilderung unbedingt befolgen! / Nichtbeachtung wird mit Ordnungswidrigkeit geahndet.
Radwegesperre bei Kirchhain

Radwegesperre bei Kirchhain
© Amt für Strukturentwicklung und Kultur/ Beatrice Peschel

Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass die derzeit bestehende Vollsperrung im Bereich Schilda - Tröbitz - Kirchhain von Autos und Radfahrern missachtet werden und damit der noch warme Asphalt zerstört wird. Die Straßensperrungen wurden vom Straßenverkehrsamt im Zusammenhang mit der Modernisierung der Radwege angeordnet, um die Bauarbeiten und den neuen Belag zu schützen. Jedes Befahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Arbeiten laufen vom 19. bis 30. September 2022.
Hier ist es zwingend erforderlich, dass unter anderem Pilzsucher und andere Autofahrer sich an die Regeln halten und die Straßensperrungen nicht ignorieren.
Die gleiche Problematik trifft auf das Amtsgebiet Schlieben, hier Naundorf-Lebusa, Körba zu. Auch hier wird der Untergrund vorbereitet und durch ein Befahren von Fahrzeugen wie Holzmaschinen und LKW´s verschmutzt und zerstört.
Bitte halten Sie sich an die bestehenden Vorschriften und Verbote!

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Herr Torsten Hoffgaard

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