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22.10.2018

Landkreis stärkt die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen

Vorschlag der Kreisverwaltung zur Änderung der Hauptsatzung/ Beratung darüber im Jugendhilfeausschuss ab November

Durch eine Änderung der Kommunalverfassung hat der Landtag den Gemeinden, Städten und Ämtern, aber auch den Landkreisen aufgegeben, dass den Kinder und Jugendlichen in allen kommunalen Angelegenheiten, die sie berühren, Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Wie dies geschehen soll, ist in der Hauptsatzung zu regeln.

Diesen Auftrag des Gesetzgebers will der Landkreis nun aufgreifen. Da es auf der Ebene des Landkreises schwierig ist, alle Kinder und Jugendlichen direkt zu erreichen, schlägt die Kreisverwaltung vor, dass in der Hauptsatzung des Landkreises allen Kindern und Jugendlichen ausdrücklich das Recht eingeräumt wird, sich in kreislichen Angelegenheiten mit ihren Meinungen, Vorschlägen, Fragen und Bedenken an den Kreistag und dessen Ausschüsse sowie den Landrat zu wenden und natürlich auch entsprechende Antworten zu erhalten.

Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sind diese in geeigneter Weise den davon betroffenen Kindern und Jugendlichen bekannt zu machen und es ist ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wie dies im Einzelfall konkret ausgestaltet werden soll, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Bei Planungen und Vorhaben, die vorhandene öffentliche Einrichtungen, wie z. B. Schulen oder Jugendwohnheime betreffen, sollen diejenigen Kinder und Jugendlichen einbezogen werden, die diese Einrichtungen nutzen. Dies kann auch z. B. über die jeweiligen Konferenzen der Schülerinnen und Schüler erfolgen.

Bei Bedarf soll auch eine vom Kreistag, Kreisausschuss oder Jugendhilfeausschuss initiierte Befragung der Kinder und Jugendlichen möglich sein, wobei diese online durchgeführt werden kann.

Daneben sieht der Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung eine institutionalisierte Einbeziehung des Kreisjugendringes (JURI e. V.) vor. Im Kreisjugendring haben sich die im Landkreis tätigen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften bzw. Jugendinitiativen zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten.

So ist es beabsichtigt, dass dem JURI e. V. Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, bevor Maßnahmen getroffen und Beschlüsse gefasst werden, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren. Die Mitglieder des Vorstandes des Kreisjugendringes sollen das Recht bekommen, an den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse teilzunehmen, in denen Tagesordnungspunkte behandelt werden, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren. Dort können sie ihre Auffassung zu diesen Angelegenheiten darlegen sowie sich mit ihren Vorschlägen an den Kreistag und die Ausschüsse wenden. Zu diesem Zweck wird der Kreisjugendring alle Einladungen und Unterlagen der entsprechenden Sitzungen erhalten.

Zudem soll ein Vertreter des Kreisjugendringes als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen werden.

Die Beratung des Vorschlages zur Änderung der Hauptsatzung soll im Jugendhilfeausschuss am 13. November beginnen. Die Beschlussfassung soll dann in der letzten Kreistagssitzung dieses Jahres am 10. Dezember 2018 oder in dessen erster Sitzung im neuen Jahr erfolgen.

Der Landkreis ist aber auch offen für andere Formen der Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Wenn aus den Reihen der Kinder und Jugendlichen andere Vorschläge kommen, werden diese selbstverständlich auch in die Gremienberatung aufgenommen, signalisiert der für die Kreistagsarbeit zuständige Dezernent Dirk Gebhard. Solche Vorschläge sollten möglichst per Mail an das Kreistagsbüro (ktb@lkee.de) gesandt werden.

22.10.2018 

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Herr Torsten Hoffgaard

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