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11.11.2021

Ergänzung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11. November 2021

ERGÄNZUNG DER Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom
30.11.2020 in der Fassung vom 11.11.2021


Auf Grundlage der §§ 37 und 38 des Tiergesundheitsgesetzes und des Erlasses des Ministeriums für
Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 05.11.2021 zur Durchführung der
Schweinepest-Verordnung (Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und
zur frühzeitigen Erkennung der Afrikanischen Schweinepest) ergeht hiermit nachfolgende Ergänzung
der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020.


Die Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020 bleiben wie unter Punkt 1., 2.
und 3. wie folgt bestehen:


Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Elbe-Elster haben:


1. geeignete Maßnahmen der flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes und eine verstärkte Fallwildsuche durchzuführen.
2. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein, einschließlich Unfallwild, ist dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (AVLL) zu melden (telefonisch unter 03535 - 46 2681) und mit einer Wildmarke zu kennzeichnen. Weiterhin ist der Wildursprungsschein korrekt auszufüllen und bei der Probenabgabe vorzulegen.
Von jedem tot aufgefundenem Wildschwein sind Proben zur virologischen Untersuchung auf das Virus der ASP zu entnehmen. Die Proben können bei den bekannten Kurierstützpunkten im Landkreis Elbe-Elster abgegeben werden.
3. Der beprobte Tierkörper ist unmittelbar am Fundort zu vergraben, der Fundort ist mit geeigneten Mitteln zu markieren bis ein negatives Ergebnis vorliegt, sowie, wenn möglich die GPS-Daten des Fundortes festzustellen und an das AVLL zu übermitteln.
Ergänzend zur Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020 haben Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Elbe-Elster:
4. von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen. Die Proben sind mit einem vorgegebenen Begleitschein zu versehen...

Weiterlesen: Ergänzung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11. November 2021

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