Wer fremde Gelder verwaltet, muss darüber Rechenschaft ablegen. Dies gilt auch für die öffentliche Verwaltung und Bewirtschaftung öffentlicher Mittel durch die Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen. Rechenschaftslegung erfordert den ordnungsgemäßen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben. Rechenschaftslegung erfordert aber auch eine Kontrolle. Da diese Kontrolle nicht von den Bürgern und Steuerzahlern selbst wahrgenommen werden kann, wird das Rechnungsprüfungsamt ganzjährig für sie tätig. Kontrolle bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur eine rechnerische Prüfung. Das Rechnungsprüfungsamt begibt sich regelmäßig auch vor Ort, um das Verwaltungshandeln nachzuvollziehen.
Einmal jährlich erstellen die Kommunalverwaltungen eine Jahresrechnung. Diese ist laut Gesetz von unabhängiger Stelle auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Diese gesetzliche Hauptaufgabe für das Rechnungsprüfungsamt gab diesem auch seinen Namen.
Dem Rechnungsprüfungsamt sind vom Kreistag neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben noch weitere umfassende Prüfaufgaben übertragen. Seit dem Jahr 2006 obliegt diesem auch zusätzlich die Beratung der Dienststelle bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes ist gleichzeitig Antikorruptionsbeauftragter.