Personalvertretung
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Aufgaben des Personalrates -
die Umsetzung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarife, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften für alle Beschäftigten, -
die Gleichbehandlung nach Recht und Billigkeit aller Beschäftigten hinsichtlich ihrer Abstammung, Religion, Nationalität oder Geschlecht, -
die Umsetzung von Maßnahmen die ausschließlich der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen, -
die Beschwerden der Beschäftigten abhelfen und Vorschlägen nachgehen -
die Gleichstellung von Frauen und Männern, -
die Wahrung der Vereinigungsfreiheit. Vorstand des Personalrates: Vorsitzende 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Rita Schütt Mario Schmidt Alexander Stanat
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Jugend- und Auszubildendenvertretung Aufgaben der Jungend- und Auszubildendenvertretung sind: -
Interessenvertretung aller Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer und die Umsetzung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften mithilfe des Personalrates, insbesondere in Angelegenheiten der Berufsausbildung: Gibt es Probleme oder Mängel in der Ausbildung? Ist die Beurteilung der Auszubildenden gerecht? Haben die Auszubildenden Alltagsprobleme und brauchen Hilfe? Wie steht es mit der Übernahme nach der Ausbildung? -
Beschwerden der Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer abhelfen und Vorschlägen nachgehen, -
JAV- Versammlung mit allen Azubis durchführen und -
auf ein homogenes Verhältnis zwischen den Azubis hinarbeiten. Die JAV ist auch über den Personalrat zu erreichen.
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