Die Hauptaufgabe des Integrationsbeauftragten des Landkreises Elbe-Elster ist es, die Belange der behinderten Menschen sowie der Menschen mit Migrationshintergrund im Kreisgebiet in besonderer Weise zu unterstützen und zu fördern und den von ihnen vertretenen Personengruppen zur Beratung zur Verfügung zu stehen.
Ziel ist die Integration behinderter Menschen sowie der Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Gesellschaft. Dazu wird dem Integrationsbeauftragten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, bevor in den Fachbereichen Maßnahmen getroffen oder Beschlüsse gefasst werden, die deren Interessen berühren. Grundsatz ist, dass ihre Belange bei allen geplanten Maßnahmen im Landkreis Elbe-Elster berücksichtigt werden.
Die Arbeit zur Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen steht im Zeichen der drei Leitforderungen für die Behindertenpolitik:
- Teilhabe verwirklichen
- Gleichstellung durchsetzen
- Selbstbestimmung ermöglichen.
Die Integration behinderter Menschen beinhaltet alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Dazu gehören neben den Bereichen Schule und Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität und Soziales auch die Bereiche Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus. All das macht Lebensqualität für alle – und damit auch für behinderte Menschen – aus. Zur Erhaltung und Schaffung von Normalität müssen noch viele Barrieren - auch in den Köpfen - abgebaut werden, um Benachteiligungen oder Diskriminierungen zu verhindern.
Behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft, das ist der Leitgedanke der Integration. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird der Landkreis Elbe-Elster dazu die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen, um die Chancengleichheit und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für behinderte Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.
Der zweite Arbeitsschwerpunkt betrifft die soziale Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreisgebiet. Die Arbeit zur Interessenvertretung der Ausländer steht im Zeichen der drei Leitforderungen für die Kommunalpolitik:
- die Verbesserung der Integration bleibeberechtigter Zuwanderer
- die Verbesserung der sozialen Betreuung der Flüchtlinge, Asylbewerber
- die Erhöhung der interkulturellen Kompetenz der Verwaltungen, Ämter und Behörden
Integration ist ein vielschichtiger und wechselseitiger Prozess. Er fordert Zuwanderer und die Aufnahmegesellschaft gleichermaßen heraus. Ziel ist es, miteinander das Zusammenleben in unserem Kreisgebiet zu gestalten. Das betrifft in besonderer Weise auch in seiner Ombudsfunktion die Interessen der Flüchtlinge und Asylbewerber.
Zuwanderung erfordert ein beiderseitiges Bemühen um Integration. Aber dazu sind auch die Rahmenbedingungen zu schaffen und Vorurteile abzubauen. Dabei ist es wichtig, den zugewanderten Bürgerinnen und Bürgern eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Der Integrationsbeauftragte setzt sich für ein gleichberechtigtes und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürger und mit den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion ein. Er ist auch Ansprechpartner bei Problemen von Benachteiligungen oder Diskriminierungen.
Der Landkreis Elbe-Elster engagiert sich gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus. Mit Kreistagsbeschluss steht er „für einen weltoffenen und toleranten Landkreis Elbe-Elster und gegen Rechtsextremismus und fremdenfeindliche Gewalt“.