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Die Aufgaben der Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragten - Hinwirkung auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in der Kreisverwaltung
- Unterrichtung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen über die Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) und anderer einschlägigen Rechtsvorschriften
- Erarbeitung und Fortschreibung der Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit in der Kreisverwaltung
- Durchführung der Vorabkontrollen nach § 10a BbgDSG und Kontrollen zur Prüfung auf Einhaltung der vorgeschriebenen oder angeordneten Maßnahmen zum Datenschutz
- Steuerung und Koordinierung von IT-Sicherheitsprozessen
- Unterstützung der Verwaltungsleitung bei der Erstellung der IT-Sicherheitsleitlinie
- Erstellung des IT-Sicherheitskonzepts, des Notfallvorsorgekonzepts und anderer Teilkonzepte, Koordinierung der System-Sicherheitsrichtlinien sowie Erlass weiterer Richtlinien und Regelungen zur IT-Sicherheit
- Koordinierung sicherheitsrelevanter Projekte und Untersuchung von Vorfällen
- Durchführung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen
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