Tierseuchen

Info

Um das Auftreten von Tierseuchen zu verhindern, wird die Gesundheit von Tieren regelmäßig überprüft. Schon bei Verdacht von anzeigepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen Tierkrankheiten werden schnellstmöglich alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.
Nach der Feststellung anzeigepflichtiger Tierseuchen können Beihilfen durch die Tierseuchenkasse gezahlt werden.
Das Halten von bestimmten Tieren ist anzeigepflichtig, z.B. von Nutztieren, bzw. erlaubnispflichtig, z. B. von Sittichen.

 
Kontakte

Ansprechpartner:
Dieter Freudenberg 03535 46-2680
Amtsleiter / Amtstierarzt 03535 46-2687
Amt 39 - Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt    
Formulare/Merkblätter aus den Bereich Tierseuchen
  Merkblatt Gefluegelhalter
  Antrag auf Erlaubnis zum Zuechten und Halten von Sittichen
  Gebuehrenordnung (Tierseuchen)