Tierseuchen
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Info Um das Auftreten von Tierseuchen zu verhindern, wird die Gesundheit von Tieren regelmäßig überprüft. Schon bei Verdacht von anzeigepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen Tierkrankheiten werden schnellstmöglich alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Nach der Feststellung anzeigepflichtiger Tierseuchen können Beihilfen durch die Tierseuchenkasse gezahlt werden. Das Halten von bestimmten Tieren ist anzeigepflichtig, z.B. von Nutztieren, bzw. erlaubnispflichtig, z. B. von Sittichen.
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Kontakte
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Formulare/Merkblätter aus den Bereich Tierseuchen
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