Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Fleischhygiene

Info

Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch Tierärzte und Fleischkontrolleure amtlich untersucht werden. Die Räumlichkeiten der Betriebe, in denen die Schlachtungen durchgeführt werden, unterliegen der Hygieneüberwachung.

Erläuterungen:
Untersuchungspflicht besteht bei allen Einhufern, Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkel, Schafen, Ziegen, Haarwild aus Gehegen sowie Geflügel aus gewerblichen Haltungen
Untersuchung auf Trichinen müssen bei allen Haus- und Wildschweinen, Einhufern, Dachsen u.a. Fleischfressern durchgeführt werden.
Kontakte

Ansprechpartner:
Dr. Helfried Kröber 03535 46-2626
Amtlicher Tierarzt / Fleischhygiene 03535 46-2687
Amt 39 - Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt    
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Elbe-Elster teilt mit, dass bei einem im Raum Doberlug-Kirchhain erlegten jungen Wildschwein, im Rahmen der vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung auf Trichinen ein massiver Befall von Trichinellen festgestellt wurde.
Vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin wurde dieser hochgradige Trichinellen-Befall inzwischen bestätigt.
Der Amtstierarzt Herr VR Freudenberg nimmt den Befund zum Anlass, insbesondere die Jäger noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, wie z.B. Sumpfbiber und Dachse, hinzuweisen.
Die Probennahme hat durch geschulte und dafür beauftragte Personen zu erfolgen.
Die Trichinenuntersuchung findet im Landkreis Elbe-Elster jeweils Montag, Mittwoch und Freitag in speziell dafür ausgestatteten Laboren im Veterinäramt in Herzberg, in der Tierarztpraxis Schönfelder in Finsterwalde und in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Kreher / Stamnitz in Bad Liebenwerda statt. Proben können zu den üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden.
Darüber hinaus können amtliche Untersuchungen auf Trichinen auch bei der für den Erlege- oder Wohnort zuständigen Behörde angemeldet werden oder es findet die Trichinenuntersuchung in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb (z.B. bei der Abgabe an den Wildgroßhandel) statt.
Auf Grund der Gefährlichkeit des Parasiten für die menschliche Gesundheit ist die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung verboten und stellt eine Straftat dar. Jede Untersuchungsstelle vermerkt deshalb auf dem für jedes erlegte Wild vom Jäger auszustellenden Wildursprungschein den Zeitpunkt, ab dem über das Wildbret frei verfügt werden darf. 
Im Jahr 2010 wurden Im Landkreis Elbe-Elster 7201Tiere, davon 3127 Wildschweine, negativ auf Trichinen untersucht.
Zur Unterbrechung der Infektionswege sind alle Jäger aufgefordert, Kadaver und Reste von Aufbrüchen fachgerecht zu entsorgen.
Formulare/Merkblätter aus dem Bereich Fleischhygiene
  Gebuehren Fleischbeschau
  Fleischbeschaubezirke im Landkreis Elbe-Elster
  Merkblatt fuer die Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen
  Karte Fleischbeschaubezirke
  Information zur Lebensmittelsicherheit