Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz
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Info - Verbraucherberatung und Information
- Überwachung der gewerblichen Herstellung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren durch Betriebskontrollen und Probenentnahmen
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucherberatung
- Beratung von Gewerbetreibenden u.a. in lebensmittelhygienerelevanten Baufragen
- Vorbeugung und Ermittlungen bei lebensmittelbedingtem Erkrankungsgeschehen
Erläuterungen: Bedarfsgegenstände sind - Gegenstände, die beim Herstellen, Behandeln oder dem Verzehr von Lebensmitteln verwendet werden und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B.: Töpfe, Geschirr, Schneidbretter)
- Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen (z.B.: Zahnbürsten)
- Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind (z.B.: Kämme, Bürsten, Schwämme)
- Spielwaren und Scherzartikel
- Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (z.B.: Bekleidung, Bettwäsche, Brillengestelle, Armbänder)
- Reinigungs- und Pflegemittel
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Kontakte
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Formulare/Merkblätter aus dem Bereich Lebensmittel/Verbraucherschutz
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