Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Info Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat im System des amtstierärztlichen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland die Aufgaben: Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten, die eine Gefahr für die Tierbestände darstellen oder auf den Menschen übertragen werden können Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes Überwachung des Viehverkehrs Tierkörperbeseitigung
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Amtliche Bekanntmachung Am 09.08.2011 wurden in mehreren Bienenbeständen in der Gemarkung Sallgast der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Es ist ein Sperrbezirk um den Ausbruchsbestand eingerichtet worden. Zum Sperrbezirk gehört die Gemarkung Sallgast (ohne OT Klingmühl). VR DVM Freudenberg Amtstierarzt Ich möchte diesen Ausbruch einer Bienenseuche zum Anlass nehmen, nochmals alle Bienenhalter darauf hinzuweisen, Veränderungen im Brutverhalten genau zu beobachten und rechtzeitig eine entsprechende Anzeige über die Feststellung von Abweichungen des Gesundheitszustandes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vorzunehmen. Zugleich verweise ich nochmals darauf, dass für alle Bienenhalter nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung die Verpflichtung besteht, ihre Bienenhaltung unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie des Standortes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
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Mitteilung an alle Pferdehalter Aus gegebenem Anlass wendet sich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt an alle Pferdehalter im Landkreis. Bei Kontrollen von Pferdehaltungen waren teilweise gravierende Mängel festzustellen. Gesetzliche Grundlage für die Haltung von Pferden bildet neben dem Tierschutzgesetz auch die Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 21.05.2002: „Dauerhafte Haltung von Pferden in Anbindehaltung“. Die Verwaltungsvorschrift untersagt bereits seit dem Jahre 2004 die dauerhafte Haltung von Pferden in Anbindehaltung, sprich Ständerhaltung. Die dauerhafte Haltung von Pferden in Anbindehaltung wird auch von den „Leitlinien zur .Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 9. Juni 2009 als tierschutzwidrig eingestuft. Eine dauerhafte Ständerhaltung von Pferden ist aus mehreren Gründen kategorisch abzulehnen: Das Bewegungs- und Erkundungsverhalten von Pferden wird komplett unterbunden. Das Ruhe- und Sozialverhalten wird durch die Ständerhaltung massiv eingeschränkt. Aus diesem Grund fordert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises alle Pferdehalter auf, schnellstmöglich dem in Brandenburg bereits seit 2004 bestehenden Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Pferden nachzukommen. Neben den o.g. Mängeln war bei einer Vielzahl von Pferden eine vernachlässigte Hufpflege zu beobachten. Bei unbeschlagenen Pferden sind die Hufe alle 6 bis 8 Wochen auf Stellung und Abnutzung zu kontrollieren und nach Bedarf fachkundig korrigieren zu lassen. Bei beschlagenen Pferden beträgt das Beschlagintervall ebenfalls 6-8 Wochen. Als dritter Problemkreis stellte sich bei den kontrollierten Pferdehaltungen die Versorgung und Unterbringung von Pferden bei ganzjähriger Weidehaltung in den Wintermonaten heraus. Grundsätzlich spricht bei Pferden nichts gegen diese Haltungsform, wenn dabei folgende Punkte berücksichtigt werden: Den Pferden muss ein Witterungsschutz zur Verfügung stehen. Dieser Witterungsschutz besteht am besten aus einem überdachten dreiseitig geschlossenen Unterstand, der für alle Pferde gleichzeitig Platz bietet und mit einer dicken und sauberen Schicht Einstreu ausgestattet ist. Abweichend davon sind auch Wald, Busch- oder Baumgruppen oder z.B. ein aus Stroh- oder Heuballen errichteter Schorm, der die Pferde gegen die Hauptwindrichtung schütz akzeptabel. Neben einem Witterungsschutz muss Pferden ausreichend Tränkewasser zur Verfügung stehen. Bei starken Minusgraden sind hier beheizbare Tränken oder Balltränken gute Lösungen. Ist dies nicht zu gewährleisten, sondern wird über die Befüllung von Wasserbehältern getränkt, so ist täglich mindestens zweimal besser dreimal durch Nachfüllen von warmen Wasser oder aufhacken der Eisschicht zu gewährleisten, dass die Pferde bis zur Sättigung trinken können. Das häufig praktizierte einmalige Befüllen einer Badewanne, die dann sehr schnell wieder zufriert und die Tiere keinen Zugang zu Wasser haben, ist nicht tierschutzgerecht. Weiter muss Pferden bei starken Minusgraden und geschlossener Schneedecke Heu in guter Qualität zur freien Verfügung stehen, damit der durch die Wärmeerzeugung erhöhte Energiebedarf gedeckt werden kann. Nur wenn all diese Punkte erfüllt sind, ist eine ganztägige Weidehaltung unter Tierschutzaspekten akzeptabel. Pferdehalter, die diese Voraussetzungen für ihre Pferde nicht gewährleisten können, werden aufgefordert andere Haltungsformen zu wählen. Zur Selbstkontrolle für Pferdehalter oder auch um sich über den „goldenen Standard“ in Sachen Pferdehaltung zu informieren, sind die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen“ unter der Internetadresse herunterzuladen. Für Rückfragen, oder um einen Beratungstermin zu vereinbaren steht Ihnen Ihr Veterinäramt gerne zur Verfügung.
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