allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Aktuelle Information:

"Die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), gültig vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013, ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 23/2010, Seiten 10 bis 12 veröffentlicht."

Baumaßnahmen/Veranstaltungen/Verkehrszeichen auf öffentlichen Straßen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (§ 29 StVO)

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (öffentlicher Verkehrsraum) (§ 45 StVO)

Antrag auf Anordnung zum Aufstellen von Verkehrszeichen und -einrichtungen (z.B. eingeschränktes Haltverbot für Umzüge vor Hauseingang) (§ 45 StVO)

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Halten und Parken, wo dies durch Verkehrszeichen verboten ist (§ 46 StVO)

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten (§ 46 StVO)

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund z.B. bei der Lagerung von Material, der Aufstellung eines Bauzaunes, von Containern, oder der Aufstellung eines Baugerüstes (§ 46 StVO)

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie nach der Ferienreiseverordnung (§ 46 StVO)

Anträge zu sonstigen Ausnahmen nach der StVO (z.B. Befreiung Gurtpflicht)

Anträge auf Sondernutzung für den öffentlichen Verkehrsraum

Bearbeitung von Stellungnahmen zu Bauvorhaben

Bearbeitung von Anfragen zum Verkehrsrecht


Landesschifffahrt der Gewässer Brandenburg

Antrag auf Ausstellung einer Fahrerlaubnis für Schiffsführer auf Landesgewässern Brandenburgs (z.B. Sportboote)
Antrag auf Erteilung eines Kennzeichens für Wasserfahrzeuge (z.B. Sportboote)
HINWEISE:
Örtlich zuständige Behörde im Sinne der Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg ist der Landkreis, in dessen sich der Wohnort des Fahrzeugeigentümers oder das Gewerbe eines Fahrzeugverleihers befindet. Für Fahrzeugeigentümer, die keinen Wohnsitz im Land Brandenburg haben, ist die örtlich zuständige Behörde der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen oder deren Verwaltungsbereich das Wasserfahrzeug seinen Liegeplatz hat.

Taxi und Mietwagen

Antrag auf Genehmigung für Verkehrsformen im geschäftsmäßigen Personenverkehr bis 8 Personen (z.B. Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten u.a.) nach dem PBefG

  
Leitung des Sachgebiets

Ansprechpartner:
Ulrike Tschirner 035341 97-7664
Sachgebietsleiterin Verkehrssicherung 035341 97-7612
Amt 36 - Straßenverkehrsamt    
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