Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
Für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges, für dass noch keine Zulassungbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt ist besteht eine Vorführpflicht zur Identifizierung der Fahrzeugidentifizierungsnummer.
Ein Verzicht auf die Vorführpflicht ist nur dann möglich, wenn eine Bestätigung zur Identifizierung oder ein Gutachten mit der technischen Beschreibung des Fahrzeuges durch eine Prüf- oder Überwachungsorganisation vorliegt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Antrag
Zulassungsbescheinigung II (evtl. COC-Papier, Datenbestätigung)
Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung
bei Firmen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung ggf. Vollmacht
Einzugsermächtigung Kraftfahrzeugsteuer - Seit dem 1. April 2006 lassen die Zulassungsbehörden Autos in x Brandenburg nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu. Die Vordrucke für die Einzugsermächtigung sowie ein Merkblatt mit allen Informationen erhalten Sie hier.
aus dem Ausland:
zusätzlich
Zollquittung oder Zollurkunde, außer bei Erwerb innerhalb der EG
sollte kein Kfz-Brief ausgestellt sein, Vollgutachten einer Prüfstelle bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Gebühren:
Die Gebühren für eine normale Neuzulassung betragen 26,30 Euro zzgl. der Kennzeichenschilder. Die Gebühren erhöhen sich um 10,20 Euro bei der Zuteilung eines Wunschkennzeichens sowie auch bei ungetypten Fahrzeugen (d. h. kein Technikbestand im örtlichen Register) um 15,30 Euro.
Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Antrag
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Versicherungsbestätigung eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung
bei Firmen Registerauszug, Gewerbeanmeldung ggf. Vollmacht
Hauptuntersuchungsprotokoll (HU) , ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
zusätzlich Kennzeichen, wenn Fahrzeug bisher außerhalb des Kreises zugelassen
Einzugsermächtigung Kraftfahrzeugsteuer - Seit dem 1. April 2006 lassen die Zulassungsbehörden Autos in Brandenburg nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu. Die Vordrucke für die Einzugsermächtigung sowie ein Merkblatt mit allen Informationen erhalten Sie hier.
aus dem Ausland: zusätzlich
Zollrechtliche Einfuhrgenehmigung, außer bei EG-Staaten
Vollgutachten einer Prüfstelle oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
ausländische Fahrzeugpapiere ggf. Kennzeichen des Landes, in dem das Fahrzeug zuletzt angemeldet war
Gebühren:
Im Normalfall betragen die Gebühren zwischen 16,40 und 26,30 Euro zzgl. der Kennzeichenschilder. Die Gebühren erhöhen sich um 10,20 Euro bei der Zuteilung eines Wunschkennzeichens sowie auch bei ungetypten Fahrzeugen (d.h. kein Technikbestand im örtlichen Register) um 15,30 Euro.