Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und/oder Anhängern
Seit dem 01.03.2007 (mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) gibt es keinen Unterschied mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Abmeldung eines Fahrzeuges.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Amtliche Kennzeichenschilder
Die Kosten hierfür betragen - für interne EE, LIB, HZ od. FI-Kennzeichen 5,90 Euro und für eine externe Abmeldung 11,00 Euro.
Je nach dem ob noch ein Verwertungsnachweis vorgelegt wird kommt noch eine Gebühr von 5,10 bis 10,20 Euro hinzu.