Verlängerung für die Klassen C,C1,CE,C1E,D,D1,DE,D1E Sollte es sich bei Ihnen um eine gewerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit handeln, bei der der LKW- bzw. Busführerschein benötigt wird, ist eine vorherige Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde anzuraten. Allgemeines: Das neue Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass LKW-Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erworben wurden, zum 50. Lebensjahr verlängern werden müssen, da sonst die entsprechende Fahrerlaubnis vorerst erlischt und nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtmasse und Züge bis zu 12 t geführt werden dürfen. Wer die LKW- bzw. Busfahrerlaubnis nach 01.01.1999 erworben hat, muss seit her alle 5 Jahre die Verlängerung beantragen. Erforderliche Unterlagen: - originaler Führerschein - originaler Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung - Lichtbild neuen Datums (Frontalaufnahme nach Paßverordnung) Verlängerung LKW (C1,C,C1E,CE) zusätzlich erforderliche Unterlagen: - Bescheinigung/ Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV Verlängerung Bus (D1,D,D1E,DE) zusätzlich erforderliche Unterlagen: - Bescheinigung/ Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV - Behördliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (zu beantragen im Einwohnermeldeamt) - Nachweis der Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 FeV (nur bei Verlängerungen, die über das 50. Lebensjahr hinaus gehen) Die Gebühren zur Verlängerung der o. g. Fahrerlaubnisklassen belaufen sich auf 42,60 €.
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