Verlängerung für die Klassen C,C1,CE,C1E,D,D1,DE,D1E

Sollte es sich bei Ihnen um eine gewerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit handeln, bei der der LKW- bzw. Busführerschein benötigt wird, ist eine vorherige Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde anzuraten.

Allgemeines:


Das neue Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass LKW-Fahrerlaubnisse, die vor dem  01.01.1999 erworben wurden, zum 50. Lebensjahr verlängern werden müssen, da sonst die entsprechende Fahrerlaubnis vorerst erlischt und nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtmasse und Züge bis zu 12 t geführt werden dürfen.
Wer die LKW- bzw. Busfahrerlaubnis nach 01.01.1999 erworben hat, muss seit her alle 5 Jahre die Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen:


- originaler Führerschein
- originaler Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
- Lichtbild neuen Datums (Frontalaufnahme nach Paßverordnung)

Verlängerung LKW (C1,C,C1E,CE)
zusätzlich erforderliche Unterlagen:

- Bescheinigung/ Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV

Verlängerung Bus (D1,D,D1E,DE)
zusätzlich erforderliche Unterlagen:
- Bescheinigung/ Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
- Behördliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (zu beantragen im Einwohnermeldeamt)
- Nachweis der Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 FeV (nur bei Verlängerungen, die über das 50. Lebensjahr hinaus gehen)

Die Gebühren zur Verlängerung der o. g. Fahrerlaubnisklassen belaufen sich auf 42,60 €.

  Antrag auf Verlaengerung einer befristeten Fahrerlaubnis.pdf