Umtausch einer vorhandenen Fahrerlaubnis in einen EU Kartenführerschein
Allgemeines:
Die Fahrerlaubnisinhaberin/ der Fahrerlaubnisinhaber muss den Antrag persönlich stellen.
Die Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich, da die Unterschrift in Gegenwart der Antragsperson erfolgen muss.
Erforderliche Unterlagen:
- originaler Führerschein
- originaler Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
- Lichtbild neuen Datums (Frontalaufnahme nach Paßverordnung)
- Soweit vorhanden die Führerscheinkarte VK30 -> wurde bis Juni 1982 dem Fahrerlaubnisinhaber in der ehemaligen DDR ausgehändigt und war der einzige Nachweis
Die Gebühren für den Umtausch in den EU-Kartenführerschein belaufen sich auf 24,00 €.