Mehrfachtäter / Fahrerlaubnis auf Probe / Neuerteilung
Fahrerlaubnis auf Probe und Mehrfachtäter-Punktesystem
Das Straßenverkehrsgesetz sieht im Rahmen des Führerscheins auf Probe sowie für das Mehrfachtäter-Punktesystem verschiedene kostenpflichtige Maßnahmen - einschl. den Entzug - der Fahrerlaubnis vor.
Fahrerlaubnis auf Probe:
Die allgemeine Probezeit beträgt zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn ein Aufbauseminar angeordnet wurde.
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Eintragungen in das Verkehrszentralregister:
Aufbauseminar:
Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und zwar auch dann, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, wenn Sie eine schwerwiegende bzw. zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung begangen haben.
Verwarnung:
Werden Sie nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar erneut entsprechend auffällig, sind Sie zu verwarnen. Gleichzeitig wird Ihnen empfohlen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Entzug der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn Sie nach Ablauf der genannten Zweimonatsfrist innerhalb der Probezeit wiederum vorgenannte Zuwiderhandlungen begehen. Die Fahrerlaubnis ist ebenfalls zu entziehen, wenn an einem angeordneten Aufbauseminar nicht teilgenommen wird. Nähere Auskünfte, insbesondere auch hinsichtlich einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle
Mehrfachtäter-Punktesystem:
Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Bei einem durch das Kraftfahrtbundesamt mitgeteilten Punktestand von
8 bis 13 Verwarnung
14 bis 17 Anordnung eines Aufbauseminars
18 und mehr Entzug der Fahrerlaubnis
Punkteabbau: Es besteht die Mögichkeit für einen Punktabbau, und zwar
von 4 Punkten:
durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einem Punkte-stand bis 8
von 2 Punkten:
durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einem Punktestand von 9 bis 13
von 2 Punkten:
durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar jedoch vor dem Erreichen von 18 Punkten
Die Fahrerlaubnis ist auch zu entziehen, wenn der Anordnung, innerhalb einer gesetzten Frist an einem Aufbauseminar teilzunehmen, nicht nachgekommen wird.
Nähere Auskünfte, insbesondere hinsichtlich einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.