Fahrgastbeförderung

Wer Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten befördern will, benötigt zusätzlich einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung

benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Quittung über ein beantragtes Führungszeugnis (zu beantragen im Bürgerbüro)
- eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum)
- eine ärztliche Bescheinigung vom Arzt Ihrer Wahl, z.B. Hausarzt
- ein augenärztliches Gutachten, z.B. Augenarzt
- Zusätzlich bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr:

- Nachweis eines besonderen Leistungstestes (hierbei handelt es sich um eine besondere ärztliche Untersuchung hinsichtlich Belastbarkeit, Reaktion, usw.),
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe, wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenkraftwagen gelten soll,
- Nachweis einer abgelegten Ortskenntnisprüfung, und zwar - soweit die Fahrerlaubnis für Taxen gelten soll - für das Gebiet, in dem Beförderungspflicht besteht, soweit die Erlaubnis für Mietwagen und Krankenkraftwagen gilt, für den Betriebssitz, falls dieser 50.000 und mehr Einwohner hat.


Die Untersuchungen können auch beim Gesundheitsamt, bei Arbeits- und Betriebsmedizinern, oder dem TÜV durchgeführt werden.
Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und auf rechtzeitigen Antrag (mindestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit) unter Beibringung der erforderlichen ärztlichen Untersuchungen bzw. Gutachten (ohne Leistungstest) für längstens weitere fünf Jahre verlängert.

Mindestalter:
Vollendung des 21. Lebensjahres, für Krankenkraftwagen Vollendung des 19. Lebensjahres.
Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (Krankenkraftwagen ein Jahr).

Gebühren
bei Ersterteilung ohne Ortskenntnisprüfung = 42,60 €
bei Verlängerung = 38,00 €

  Antrag auf Erteilung, Erweiterung bzw. Verlaengerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbefoerderung.pdf