Straßenverkehrsamt
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Info - Zulassung/Außerbetriebsetzung/Änderungen von Fahrzeug- und Halterdaten
- Erteilung/Versagung Fahrerlaubnis
- Fahrerkarten, Unternehmenskarten digitales EG-Kontrollgerät
- Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- Verwarn-/ Bußgeldverfahren (fließender Verkehr)
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Leitung des Straßenverkehrsamtes
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Aktuelle Information: "Die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), gültig vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013, ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 23/2010, Seiten 10 bis 12 veröffentlicht."
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Wichtige Informationen des Straßenverkehrsamtes Telefonische Auskünfte über Führerscheine und Kfz-Zulassung sollten direkt beim Landkreis Elbe-Elster eingeholt werden ! Sie erreichen uns unter folgenden Rufnummern (03 53 41) 97-76 22 (Bad Liebenwerda) und unter (0 35 31) 5 02-67 18 (Finsterwalde). Achtung: Wir als Straßenverkehrsamt haben nichts mit www.strassenverkehrsamt.de oder www.stva.de zu tun !!! Auf diesen Seiten ist es angeblich möglich, Wunschkennzeichen zu reservieren!!! Es ist momentan noch nicht möglich, für den Elbe-Elster Kreis Wunschkennzeichen via Internet zu reservieren! Unter Einträgen wie „Straßenverkehr/Amtsauskunft“, „Straßenverkehrsinfo zur Kraftfahrzeugzulassungsstelle, Führerschein“ werden in den örtlichen Telefonbüchern Rufnummern angegeben, die nicht zur Kreisverwaltung gehören. Auch Bürger, die im Internet z. B. unter www.telefonbuch.de den Begriff „Zulassung“ und die Postleitzahl eingeben, werden auf eine private Rufnummer verwiesen. Wer dort anruft, wird per Ansage aufgefordert, eine 0190-Sondernummer zu wählen – und das kann bei Preisen ab 1,83 €/Minute richtig teuer werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass diese so genannten Servicenummern von privaten Anbietern betrieben werden und mit der Kreisverwaltung nichts zu tun haben.
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