Staatsangehörigkeitsbehörde
|
 |
 |
|
Neben den verschieden gesetzlich geregelten Möglichkeiten des automatischen Erwerbes der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Abstammung von einem deutschen Elternteil), ist für ausländische Staatsangehörige auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung vorgesehen. Hierzu kann ein Einbürgerungsantrag gestellt werden, welcher individuell nach unterschiedlichen Vorschriften geprüft wird. Genauere Informationen hierzu erfragen Sie bitte telefonisch im Amt. Im alltäglichen Gebrauch reicht in der Regel für den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ein Reisepass oder Personalausweis aus. Wer allerdings den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber einer öffentlichen Stelle nachweisen muss (z. B. zur Approbation in medizinischen Berufen), benötigt einen Staatsangehörigkeitsausweis (Staatsangehörigkeitsurkunde). Dieser kann unter Vorlage verschiedener Urkunden und Nachweise gegen eine Gebühr bei uns beantragt werden. - Nachweis über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel bei Erwerb einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit)
|
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
|
|