Gewerbeangelegenheiten

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jedoch ist ein Gewerbetreibender verpflichtet den Beginn und die Aufgabe des Gewerbes sowie gewisse Änderungen bei den örtlichen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis anzuzeigen.

Aufgaben
  • Bewilligung von Ausnahmen von den Beschränkungen der Ladenschlusszeiten / Erlass von Verordnungen über abweichende Öffnungszeiten (Ladenschlussrecht)
  • Fachaufsicht über örtliche Ordnungsbehörden / Gewerbeämter und Schornsteinfegerwesen
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Verteilung und Überwachung staatlicher Zuschüsse für Kriegsgräberstätten
  • Mitarbeit bei der Genehmigung kommunaler Friedhofsanlagen
  • Hundehalterverordnung
  • Marktfestsetzungen

Ansprechpartner:
Christine Diecke 03535 46-4406
SB Gewerbeangelegenheiten 03535 46-4448
Amt 32 - Ordnungsamt