Abwehrender Brandschutz / Feuerschutz
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Wer das Wort "Brandschutz" hört, denkt zunächst erst einmal an die Feuerwehr. Die Aufgaben im Brandschutz sind wesentlich vielfältiger. Brandschutz bedeutet Gefahren durch Brände abzuwehren, aber auch Hilfe bei Unglücksfällen und anderen Notständen zu leisten. - Planung und Abrechnung von Lehrgängen im Rahmen der Kreisausbildung für Truppführer, Sprechfunker, Maschinisten, Technische Hilfeleistung und Atemschutzgeräteträger
- Überprüfung der Feuerwehren auf Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft sowie Beratung der Träger des Brandschutzes
- Einrichtung und Unterhaltung eines Feuerwehrtechnischen Zentrums zur Unterbringung, Prüfung und Wartung von Fahrzeugen, Technik und Geräten der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
- Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen für die Kreisfeuerwehr sowie des Einsatzes der Kreisfeuerwehr
- Beschaffung von Fahrzeugen, Technik, Geräten und sonstiger Ausrüstung
- Prüfung von Auszeichnungsanträgen der Träger des Brandschutzes sowie Beantragung bei übergeordneten Dienststellen
- Nachweisführung über vorhandene Funktechnik und Vergabe von Funkrufkennern (Codierung)
- Bearbeitung von Anträgen zur Förderung des Brandschutzes
- Enge Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister und seinen Stellvertretern, den Kreisausbildern, der Landesfeuerwehrschule und dem Ministerium des Innern
- Erstellen von Übersichten und Statistiken
- Mitarbeit im Katastrophenschutzstab des Landkreises
- Fachaufsicht über die Träger des Brandschutzes und deren Freiwilligen Feuerwehren
Dokumente
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