Die Aufgaben eines Ordnungsamtes sind überwiegend mit den Begriffen „Abwehr von Gefahren“ und „Aufgaben der öffentlichen Ordnung“ verbunden. Der gesetzlichen Norm entsprechend werden diese Augaben in der Regel von den Ämtern / Städten / Gemeinden wahrgenommen (z.B.: Melderecht, Pass- und Personalausweisrecht, allgemeines Gefahrenabwehrrecht etc.).
Bei Fragen zu diesen Aufgaben wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Anschrift der für Sie zuständigen Ordnungsbehörde finden Sie unter Ämter und Gemeinden.
Das Ordnungsamt des Landkreises Elbe-Elster nimmt neben der Funktion als Fachaufsichtsbehörde im Ordnungsrecht eine Vielzahl von speziell geregelten gesetzlichen Aufgaben wahr: