Der Landrat
Der Landrat ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit und Leiter der Kreisverwaltung. Er ist der rechtliche Vertreter und Repräsentant des Landkreises. Die Aufgaben des Landrates werden durch die Brandenburgische Kommunalverfassung bestimmt. So bereitet er beispielsweise die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses vor und führt diese aus. Außerdem nimmt er die Aufgaben der allgemeinen unteren Landesbehörde wahr.