Zentrale InVeKoS-Datenbank / ZID
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurden die Direktzahlungen weitestgehend von der Produktion entkoppelt. Die Landwirte haben auf der Grundlage flächenbezogener und betriebsindividueller Referenzbeträge Zahlungsansprüche (ZA) erhalten. Diese ZA sind nach EU-Recht in einer zentralen Datenbank zu registrieren. Dazu wurde die bestehende HIT-Datenbank um eine Funktion zur einheitlichen Verwaltung der ZA erweitert.
Jeder Betriebsinhaber kann damit die ihm zugeteilten Zahlungsansprüche online über das Internet in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) abfragen, an andere Betriebsinhaber übertragen oder ZA von anderen übernehmen.
Die Zentrale InVeKoS-Datenbank ist keine Börse, über die Zahlungsansprüche angeboten oder gesucht werden, sie ist vielmehr eine Transaktionsplattform, über welche die dauerhafte oder zeitlich befristete Übertragung von ZA gemeldet und dokumentiert wird.
Ziel und Inhalt der ZID
In der Zentralen InVeKoS-Datenbank wird für jeden Betriebsinhaber eine Art „Konto“ eingerichtet. Die Zahlstellen der Länder stellen daraufhin den einzelnen Betriebsinhabern ihre zugeteilten Zahlungsansprüche auf dieses Konto ein.
Ähnlich wie bei einem Kontoauszug oder der Bestandsliste in einem Aktiendepot werden die verschiedenen ZA mit ihren Eigenschaften wie Ausgabeland, Seriennummer, Nummer, Region, Art, Wert, OGS, Nationale Reserve und letzte Nutzung gespeichert.
Zugeteilte Zahlungsansprüche (ZA) sind nach EU-Recht handelbar. Die Übertragung, welche auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen den Beteiligten beruht, muss der zuständigen Behörde jedoch angezeigt werden.
Deshalb wurde von Bund und Ländern beschlossen, dass die Übertragung durch die Beteiligten der Behörde direkt über Internet mit Hilfe der ZID angezeigt werden kann.
Durch eine Reihe von Prüfungen wird in der ZID sichergestellt, dass nur dann eine Übertragung abgespeichert werden kann, wenn die EU-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Plausibilitätskontrollen tragen zu mehr Rechtssicherheit im Handel mit den ZA bei.