KULAP Programme

Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft. In der KULAP 2000-Richtlinie sind eine Vielzahl von einzelnen Programmen und deren maßnahmebezogene Zuwendungsvoraussetzungen enthalten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden die einzelnen Fördergegenstände jährlich neu vom MLUR festgelegt.

Zuwendungsvoraussetzungen für die in das KULAP 2000-Programm integrierte Genreserve beim Deutschen Schwarzbunten Rind (DSR) sind zu erfragen bei Frau Schreiber.

Kulturlandschaftsprogramm des Landes Brandenburg

Es werden Maßnahmen und Leistungen von landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert, die in besonderem Maße zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländliche Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beitragen und über die Befolgung der üblichen, gesetzlich einzuhaltenden Regeln der guten fachlichen Praxis hinausgehen.

Das Land gewährt Zuwendungen für:

  • Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum erhaltende Bewirtschaftung und Pflege des Grünlandes
  • Umweltgerechten Acker- und Gartenbau sowie Sicherung reich strukturierter Feldfluren
  • Erhaltung genetischer Vielfalt
  • Pflege und Erhaltung von Teichlandschaften

Die einzelnen Fördergegenstände sind unter "Höhe der Zuwendungen" genannt!

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

  • Förderfähig sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen.
  • Der Antragsteller muss für die Dauer der Verpflichtung Nutzungsberechtigungen für die beantragten Flächen vorweisen und das landwirtschaftliche Unternehmen selbst führen.
  • Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.
  • Für alle beantragten Flächen sind Schlagkarteien zu führen.

Wann ist der Antrag einzureichen?

Bis zum 15.05. des Antragsjahres sind mit dem Antrag auf Agrarförderung der Flächennachweis zu erbringen und die Einzelanträge für das gewählte Programm zu stellen.

Höhe der Zuwendungen

Die Höhe der Zuwendungen wird jählich je Hektar gewährt.

Ab 2007 wird es neue Kulap-Förderprogramme geben. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren. Die maßnahmebezogenen Zuwendungsvoraussetzungen sind der KULAP-2007-Richtlinie zu entnehmen.