Welche Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig?
- Baumaßnahmen
- Zinsausgaben
- Erstattungsfähige Mehrwertsteuer
- Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen nicht projektbezogene
Ausgaben
- Investitionen abschreibungsfähiger Wirtschaftgüter, insbesondere Kauf von Fahrzeugen,
Immobilien, Grundstücken oder sonstiger Ausstattung (inkl. Möbel), sofern diese nicht als
geringwertige Wirtschaftsgüter eingestuft werden können
- Allgemeine, nicht projektbezogene Umlagen für die Verwaltung
- Prüfgebühren der örtlichen Prüfeinrichtung
- Ersatz für öffentliche/kommunale Pflichtleistungen
- Pauschalen (z.B. Aufwandsentschädigung, Ehrenamtspauschalen) mit Ausnahme der
Pauschale für indirekte Kosten
- Bewirtungskosten
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über eine Förderung wird durch den Begleitausschuss auf lokaler Ebene gefällt. Im Begleitausschuss ist das Job Center, das Jugendamt, die Gleichstellungsbeauftragte, der Integrationsbeauftragte sowie alle wichtigen lokalen Akteure, direkte Zielgruppenvertreter/-innen und Bewohner/-innen vertreten.
Aufgabe des Begleitausschusses ist die Auswahl und Unterstützung der Mikroprojekte.
Wo kann man sich für eine Förderung seines Mikroprojektes bewerben?
Für den maximalen Durchführungszeitraum vom 1. Februar bis zum 30. November 2011 können noch bis zum 31. Dezember 2010 Anträge bei der Lokalen Koordinierungsstelle des Landkreises gestellt werden. Der Antrag ist per E-Mail und per Post inkl. Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen beim:
Landkreis Elbe-Elster
Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft
Lokale Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort
Ludwig-Jahn-Str. 2
04916 Herzberg/Elster
Ansprechpartner: Nancy Grandtke
Tel.: 0 35 35 – 46 26 48
Fax: 0 35 35 – 46 91 11
E-Mail: staerkenvorort@lkee.de
Antragsformulare erhalten Sie bei der Lokalen Koordinierungsstelle oder können Sie hier herunterladen: