Lokaler Aktionsplan  STÄRKEN vor Ort

Fördermittel für kleine Initiativen und Organisationen
 
Der Landkreis Elbe-Elster unterstützt mit STÄRKEN vor Ort
(ehem. Lokales Kapital für soziale Zwecke) kleine Vorhaben - sogenannte Mikroprojekte - mit jeweils 10.000 Euro.
 
Das Programm STÄRKEN vor Ort wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Europäischen Sozialfons der Europäischen Union gefördert. Der Europäischen Union ist das zentrale arbeitspolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassung sowie der Chancengleichheit und der Investition in Humanressourcen.
STÄRKEN vor Ort unterstützt die jugend- und gleichstellungspolitischen Zielstellungen des BMFSFJ. Junge Menschen mit schlechten Ausgangsbedingungen und Frauen mit Problemen beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Erwerbsleben erhalten gezielte Hilfen bei ihrer sozialen, schulischen und beruflichen Integration und damit höhere Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.
 
Anträge sind bei der Lokalen Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort beim Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft einzureichen.
 
Gefördert durch:

           
Welche Entwicklungsziele werden verfolgt?

Handlungsfeld 1
Unterstützung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
Entwicklungsziel
Zurückführung der Schulbummelanten/Schulverweigerer zu einem regelmäßigen Schulbesuch sowie zur aktiven Teilnahme am Unterricht bzw. Motivation zur Teilnahme an Alternativangeboten. 
Indikator
Die Anzahl der Schulausfalltage reduziert sich bei 75 % der Teilnehmer.
 
Handlungsfeld 2
Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben 
Entwicklungsziel
Stärkung der Schlüsselqualifikationen als Vorbereitung auf den beruflichen Einstieg bzw. Wiedereinstig von Frauen (Hilfe zur Selbsthilfe).
Indikator
Integration von 75 Frauen.
 
Handlungsfeld 3
Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Jugendliche, junge Erwachsene und Frauen durch Aktivierung und Kooperation 
Entwicklungsziel
Schaffung von Beratungsangeboten für Jugendliche und junge Volljährige ohne Perspektive auf eine gelingende Lebensbewältigung. 
Indikator
Pro Träger werden mindestens 4 Teilnehmer gewonnen.

Handlungsfeld 4
Verbesserung des sozialen Klimas durch Förderung der Teilhabe, Chancengleichheit und sozialen Integration 
Entwicklungsziel
Nachhaltige Verbesserung der Integration von benachteiligten Frauen und Jugendlichen in das soziale Umfeld.
Indikator
Soziale Integration von mindestens 8 Personen der Zielgruppe über einzelfallbezogene Projektarbeit.
 
 
Wer sind die Adressaten und Zielgruppen?

Adressaten allgemein:
Jugendliche und junge Menschen mit schlechten Startchancen
Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben
 
Insbesondere:
Jugendliche (U25) im städtischen Raum
Jugendliche Schulabbrecher und Schulverweigerer
Alleinerziehende Mütter
Frauen ohne Arbeit und ohne Leistungsbezug
 
Die Zielgruppen des Programms sind alle Personen(gruppen) und Akteure, die zur Verbesserung der Integration und Teilhabe der Adressaten sowie der sozialen Infrastruktur beitragen.
 
Wie hoch ist die Förderung?

Ein Mikroprojekt kann mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Eine Kofinanzierung von Mikroprojektträgern ist nicht notwendig. Von der Förderung ausgeschlossen sind bereits laufende Projekte und die finanzielle Aufstockung größerer Projekte.

Welche Projekte sind möglich?
 
Projekte zur Unterstützung von Frauen und Jugendliche, z. B.:
 
-  berufliche Qualifizierung durch Projekte (lokale Wohnumfeldverbesserung, gemeindenahe
   Dienstleistung, Bereich lokaler Kultur, Naherholung/Tourismus, Sanierung und Pflege der
   lokalen Umwelt)
-  Qualifizierung durch Kursangebote (Sprachkurse, Internetkurse usw.)
-  aufsuchende Arbeit und Aktivierung
-  gezielte Maßnahmen gegen Schulabbruch
-  berufliche Beratung und Orientierung
-  Bewerbungstraining
-  Beratung/Coaching
-  Sprachförderung
-  Förderung der Schlüsselqualifikationen
 
Unterstützung von Organisationen und Netzwerken, die sich für die soziale, schulische und berufliche Integration von Jugendlichen und Frauen einsetzen:
 
-  Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine
-  Unterstützung der Gründung oder Festigung lokaler Netzwerke
-  Maßnahmen zur Gründung und Festigung sowie Professionalisierung von
   Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen

Was kann gefördert werden?
 
Zuwendungsfähig sind kassenwirksame Sach- und Personalausgaben.
 
Personalausgaben können für fest angestelltes und im Projekt eingesetztes Personal erstattet werden. Honorarausgaben sind als Sachausgaben zuwendungsfähig. Ausgaben müssen abgrenzbar und projektbezogen sein. Die Abrechnung von Pauschalen für die indirekten Kosten durch den Zuwendungsempfänger eines Mikroprojekts ist in Höhe von 7% auf die direkten Ausgaben zulässig.
Gegenstände (geringwertige Wirtschaftsgüter) können bis zu einer Höhe von 150 Euro bzw. 410 Euro (netto) voll; darüber hinaus in Höhe der Abschreibung anteilig gefördert werden.
 
Fahrt- und Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.
 
(siehe auch: „Information förderfähige und nicht förderfähige Kosten“)
 
Welche Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig?

- Baumaßnahmen
- Zinsausgaben
- Erstattungsfähige Mehrwertsteuer
- Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen nicht projektbezogene
  Ausgaben
- Investitionen abschreibungsfähiger Wirtschaftgüter, insbesondere Kauf von Fahrzeugen, 
  Immobilien, Grundstücken oder sonstiger Ausstattung (inkl. Möbel), sofern diese nicht als
  geringwertige Wirtschaftsgüter eingestuft werden können
- Allgemeine, nicht projektbezogene Umlagen für die Verwaltung
- Prüfgebühren der örtlichen Prüfeinrichtung
- Ersatz für öffentliche/kommunale Pflichtleistungen
- Pauschalen (z.B. Aufwandsentschädigung, Ehrenamtspauschalen) mit Ausnahme der
  Pauschale für indirekte Kosten
- Bewirtungskosten

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über eine Förderung wird durch den Begleitausschuss auf lokaler Ebene gefällt. Im Begleitausschuss ist das Job Center, das Jugendamt, die Gleichstellungsbeauftragte, der Integrationsbeauftragte sowie alle wichtigen lokalen Akteure, direkte Zielgruppenvertreter/-innen und  Bewohner/-innen vertreten.
Aufgabe des Begleitausschusses ist die Auswahl und Unterstützung der Mikroprojekte.
 
Wo kann man sich für eine Förderung seines Mikroprojektes bewerben?

Für den maximalen Durchführungszeitraum vom 1. Februar bis zum 30. November 2011 können noch bis zum 31. Dezember 2010 Anträge bei der Lokalen Koordinierungsstelle des Landkreises gestellt werden. Der Antrag ist per E-Mail und per Post inkl. Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen beim:
 
Landkreis Elbe-Elster
Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft
Lokale Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort
Ludwig-Jahn-Str. 2
04916 Herzberg/Elster
 
Ansprechpartner: Nancy Grandtke
Tel.: 0 35 35 – 46 26 48
Fax: 0 35 35 – 46 91 11
E-Mail: staerkenvorort@lkee.de
 
Antragsformulare erhalten Sie bei der Lokalen Koordinierungsstelle oder können Sie hier herunterladen: