Aus- und Weiterbildung im Agrarbereich


Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich und die Sicherung des beruflichen Nachwuchses sind für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft und der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume von großer Bedeutung und werden deshalb vom Agrar- und Umweltministerium besonders gefördert und unterstützt.

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) ist zuständige oberste Landesbehörde für die Berufsbildung in der Agrarwirtschaft. Es ist für die Umsetzung des Berufsbildungs-gesetzes (Rechtsgrundlagen) verantwortlich.
Für die erfolgreiche Durchführung von Maßnahmen und Projekten der beruflichen Fort- und Weiterbildung stellt das MLUV Fördermittel der EU und des Landes bereit. Mit der "LBb-Richtlinie zur Förderung der Berufsbildung im ländlichen Raum" hat das MLUV seit dem Jahr 2000 die Förderung solcher Maßnahmen auf eine einheitliche Grundlage gestellt.
Um die Vermittlung aller in den Ausbildungsordnungen geforderten Inhalte zu gewährleisten, wird aus Landes- und EU-Mitteln die Teilnahme der Auszubildenden an Lehrgängen über die Richtlinie zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung (ÜA-Richtlinie) gefördert.