Hilfe ich bin Eigentümer eines Denkmales !
Dieser Gedanke erfasst viele Bauherren, wenn es um Maßnahmen an Denkmälern geht. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind sowohl Aufgabe der Gesellschaft aber auch Aufgabe des Eigentümers. Die untere Denkmalschutzbehörde möchte Ihnen die erforderliche Hilfestellung beim Umgang mit dem "kostbaren Gut" eines Denkmales geben. In Brandenburg sind alle Denkmäler Kraft Gesetzes geschützt, dies können sein:
- Baudenkmale
- Denkmalbereiche
- bewegliche Denkmale
- Bodendenkmale
Grundanliegen des Denkmalschutzes ist der Erhalt von Originalsubstanz in Verbindung mit notwendigen bautechnischen Veränderungen. Alle Maßnahmen an Denkmälern unterliegen der Erlaubnispflicht durch die untere Denkmalschutzbehörde. Es sollte daher bei geplanten Maßnahmen frühzeitig mit der unteren Denkmalschutzbehörde Kontakt aufgenommen werden. Ist die Maßnahme baugenehmigungsfrei, so ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Bei Veränderungen die einer Baugenehmigungspflicht unterliegen, ergeht die Erlaubnis konzentriert in der Baugenehmigung. Die untere Denkmalschutzbehörde unterstützt Sie im Verfahren und berät auch hinsichtlich von Fördermitteln und steuerlichen Begünstigungen. Bitte beachten Sie, dass vor Ausreichung des Fördermittelbescheides mit der jeweiligen Maßnahme nicht begonnen werden darf.
Die Denkmalliste des Landkreises finden Sie hier:
Denkmalliste.