Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend darzustellen, zu begründen und deren Verwirklichung zu dienen.
Die untere Naturschutzbehörde hat für das Gebiet des Landkreis Elbe-Elster ohne den Bereich des Naturparks Niederlausitzer Heidelandschaft, den Landschaftsrahmenplan (LRP) aufgestellt.
Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes als Pflichtaufgabe der unteren Naturschutzbehörde erfolgte als Teilplan Biotopverbundplanung für den gesamten Landkreis.
Der Landschaftsrahmenplan liegt bei der Naturschutzbehörde vor und kann zu den Sprechzeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.
weitere Aufgabenschwerpunkte sind:
- Beurteilung und Begleitung bergbaulicher Vorhaben;
- Betreuung von Flächenpools
- naturschutzfachliche Begleitung des Sanierungsbergbaus;
- Antragsbearbeitung zur Waldumwandlung und Neuaufforstungen;
- Mitwirkung an Wegekonzepten (Wandern, Reiten, Rad fahren);