Biotopschutz

Info

Der Landkreis Elbe-Elster ist aufgrund seiner naturräumlich vielgestaltigen Landschaft und der in vielen Teilen extensiven Nutzung reich an wertvollen Biotopen. Ihre Sicherung und Erhalt gehört zu einer der wichtigsten Aufgaben des Naturschutzes. Diese Aufgabe ist im Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) im § 32 "Schutz bestimmter Biotope" festgeschrieben.

Als "Biotope" bezeichnet man Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten. Der gesetzliche Schutz bezieht sich sowohl auf den Lebensraum als auch auf die dazugehörige Lebensgemeinschaft.

folgende Biotoptypen unterliegen dem besonderen Schutz des § 32 BbgNatSchG:

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Spillmann-Freiwald 03535 46-9301
SB Biotop- u. Artenschutz / FFH-Richtlinie 03535 46-9372
Amt 63 - Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz   thomas.spillmann@lkee.de

Ansprechpartner:
Friedrich Walther 03535 46-9434
SB Biotop- u. Artenschutz / Gewässerökologie 03535 46-9372
Amt 63 - Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz   friedrich.walther@lkee.de