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Biotopschutz Info Der Landkreis Elbe-Elster ist aufgrund seiner naturräumlich vielgestaltigen Landschaft und der in vielen Teilen extensiven Nutzung reich an wertvollen Biotopen. Ihre Sicherung und Erhalt gehört zu einer der wichtigsten Aufgaben des Naturschutzes. Diese Aufgabe ist im Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) im § 32 "Schutz bestimmter Biotope" festgeschrieben. Als "Biotope" bezeichnet man Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten. Der gesetzliche Schutz bezieht sich sowohl auf den Lebensraum als auch auf die dazugehörige Lebensgemeinschaft. folgende Biotoptypen unterliegen dem besonderen Schutz des § 32 BbgNatSchG: - natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
- Moore und Sümpfe, Landröhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Feuchtwiesen, Quellbereiche, Binnensalzstellen,
- Borstgras- und Trockenrasen, offene Binnendünen, offene natürliche Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Lesesteinhaufen, offene Felsbildungen,
- Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Streuobstbestände, Bruch-, Sumpf-, Moor-, Au-, Schlucht- und Hangwälder sowie Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften.
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