Die Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich, wiederherzustellen, ist oberstes Ziel der Arbeit der Naturschutzbehörde. Dabei gilt es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Vielfältigkeit, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auf Dauer zu erhalten und zu sichern. Das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz bilden für die Arbeit der Naturschutzbehörde die wichtigsten Rechtsgrundlagen. Aus deren Inhalten leiten sich die unten genannten speziellen Aufgabenbereiche der uNB ab.