Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse
Info
Das Finanzverwaltungsamt ist für die Haushaltswirtschaft des Landkreises Elbe-Elster verantwortlich. Dieser Aufgabenbereich gehört zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Folgende drei Schwerpunkte sind zu nennen:
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Planung und Aufstellung des Haushaltsplanes
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Ausführung des Haushaltsplanes
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Rechnungslegung/Jahresabschluss
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehende Einnahmen, zu leistende Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die kommunale Jahresrechnung ist die Darlegung des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres sowie des Vermögens- und Schuldenstandes zu Beginn und Ende eines Haushaltsjahres.
Die Kreiskasse übernimmt den gesamten Zahlungsverkehr und wird als Vollstreckungsbehörde tätig.