Schuldnerberatung

Hilfe und Beratung bei der Bewältigung von sozialen und finanziellen Problemen für überschuldete Familien und Einzelpersonen, Aufgaben nach § 75 SGB XII
 
Anspruchsberechtigt sind:
  • Personen gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 2 SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), wenn Schuldnerberatungsleistungen für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen  in das Erwerbsleben erforderlich sind
     
  • Personen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII (Sozialhilfe) erhalten
     
  • Personen, die Leistungen der Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII erhalten

Näheres erfahren Sie in den nachstehend aufgeführten Schuldnerberatungsstellen:

Schuldnerberatungsstellen im Landkreis Elbe-Elster

Arbeitslosen-Service-Einrichtung Herzberg
Frau Fürst
Lugstraße 3
04916 Herzberg
Tel. 0 35 35/2 12 23
Sprechzeiten: Mittwoch und Donnerstag: 9 Uhr bis 15 Uhr
und Beratungsgespräche nach Vereinbarung

Arbeitslosen-Service-Einrichtung Bad Liebenwerda
Frau Hiller
Riesaer Straße 14
04924 Bad Liebenwerda
Tel. 03 53 41/1 24 10
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 15 Uhr
und Beratungsgespräche nach Vereinbarung

Arbeitslosen-Service-Einrichtung Elsterwerda
Frau Hiller
Friedrichstr. 1
04910 Elsterwerda
Tel. 0 35 33/26 31
Sprechzeiten: Mittwoch: 8 Uhr bis 16 Uhr
und Beratungsgespräche nach Vereinbarung
 
Paul Gerhardt Werk
Diakonische Dienste gGmbH
Beratungsstelle für Überschuldete
Herr Koslowski
Alexanderplatz 6
03238 Finsterwalde
Tel. 0 35 31/31 98
Fax 0 35 31/70 95 17
schuldnerberatung.pgw@t-online.de
Sprechzeiten: Dienstag: 10 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr
                    Donnerstag: 10 Uhr bis 12 Uhr  
und Beratungsgespräche nach Vereinbarung