Schuldnerberatung
Hilfe und Beratung bei der Bewältigung von sozialen und finanziellen Problemen für überschuldete Familien und Einzelpersonen, Aufgaben nach § 75 SGB XII
Anspruchsberechtigt sind:
- Personen gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 2 SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), wenn Schuldnerberatungsleistungen für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind
- Personen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII (Sozialhilfe) erhalten
- Personen, die Leistungen der Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII erhalten
Näheres erfahren Sie in den nachstehend aufgeführten Schuldnerberatungsstellen:
Schuldnerberatungsstellen im Landkreis Elbe-Elster
Arbeitslosen-Service-Einrichtung Herzberg
Frau Fürst
Lugstraße 3
04916 Herzberg
Tel. 0 35 35/2 12 23
Sprechzeiten: Mittwoch und Donnerstag: 9 Uhr bis 15 Uhr
und Beratungsgespräche nach Vereinbarung
Arbeitslosen-Service-Einrichtung Bad Liebenwerda
Frau Hiller
Riesaer Straße 14
04924 Bad Liebenwerda
Tel. 03 53 41/1 24 10
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 15 Uhr
und Beratungsgespräche nach Vereinbarung
Arbeitslosen-Service-Einrichtung Elsterwerda
Frau Hiller
Friedrichstr. 1
04910 Elsterwerda
Tel. 0 35 33/26 31
Sprechzeiten: Mittwoch: 8 Uhr bis 16 Uhr
und Beratungsgespräche nach Vereinbarung
Paul Gerhardt Werk
Diakonische Dienste gGmbH
Beratungsstelle für Überschuldete
Herr Koslowski
Alexanderplatz 6
03238 Finsterwalde
Sprechzeiten: Dienstag: 10 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag: 10 Uhr bis 12 Uhr
und Beratungsgespräche nach Vereinbarung