Opferrente

Anträge auf Opferrente

Anträge auf Opferrente werden in Brandenburg von jedem Amts- und Landgericht entgegengenom- men. Den Betroffenen sollen damit weite Wege erspart werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Landgerichte Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus.
 
Das am 6. Juli 2007 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR ist im September 2007 in Kraft getreten. Damit wird erstmals auch eine so genannte Opferrente eingeführt. Die Opferrente von 250 Euro monatlich erhalten Personen, die eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlich-rechtstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben.
 
Weitere Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung ist die Bedürftigkeit des Antragstellers. Das Einkommen von Alleinstehenden darf derzeit 1.041 Euro, das von Verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Antragstellern 1.388 Euro nicht überschreiten, wobei Rentenzahlungen nicht angerechnet werden.
 
Wer von einem Brandenburger Gericht strafrechtlich rehabilitiert worden ist, kann seinen Antrag auf Opferrente an dieses Landgericht richten. Betroffene, die bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten nach Inkrafttreten des Gesetzes unaufgefordert Antragsformulare zugesandt. Ebenfalls von diesem Zeitpunkt an werden die Formulare und ein Merkblatt auf der Homepage des Ministeriums der Justiz abrufbar sein (www.mdj.brandenburg.de).
 
Personen, die bisher nicht strafrechtlich rehabilitiert worden sind, benötigen zuerst eine Rehabilitierungsentscheidung, die sie bei dem Landgericht beantragen können, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich das verurteilende DDR-Gericht seinen Sitz hatte. Abweichend davon ist bei Entscheidungen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Neuruppin das Landgericht Potsdam zuständig. Bei Betroffenen, die über eine Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz verfügen, wird das Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus die Gewährung der Opferrente prüfen.
 
Adresse des Amtsgerichtes Bad Liebenwerda
Amtsgericht Bad Liebenwerda
Burgplatz 4
04924 Bad Liebenwerda
Tel.: 03 53 41/60 40,
Fax.: 03 53 41/1 21 29 (Rechtssachen)
Fax.: 03 53 41/60 41 11 (Verwaltungssachen)
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag:                                                          13 bis 17 Uhr
 Adressen der Landgerichte

Landgericht Cottbus
Gerichtsstraße 3/4
03046 Cottbus
Tel.: 03 55/63 71-0
Fax: 03 55/6 37 13 61 (Verwaltung) bzw.
Fax: 03 55/6 37 13 60 (Rechtssachen)
E-Mail: prlgcb@lgcb.brandenburg.de
Homepage: www.lg-cottbus.brandenburg.de
 
Landgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 03 35/3 66-0
Fax: 03 35/3 66 42 79 (Verwaltung) bzw.
Fax: 03 35/3 66 57 29 (Rechtssachen)
 
Landgericht Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 32
14469 Potsdam
Tel.: 03 31/2 88 60
Fax: 03 31/2 88 61 97 (Verwaltung) bzw.
Fax: 03 31/29 39 96 (Rechtssachen)

Adresse des Landesamtes für Soziales und Versorgung (wenn
Bescheinigung nach Häftlingshilfegesetz vorhanden):
Postanschrift:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Abteilung 6
Lipezker Straße 45
Haus 5
03048 Cottbus

Dienstort (nur Abteilung 6 - Landesvertriebenen- und Aussiedleramt)
Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
Telefon: 03 55/2 89 36 00
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:30 bis 11:30 Uhr und
                                          12:30 bis 15:00 Uhr
Freitag:                            08:30 bis 11:30 Uhr