Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Beratung der Bürger über Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und die Inanspruchnahme von anderen Sozialleistungen
  • Entgegennahme, Prüfung und Antragsbearbeitung für laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Bescheiderteilung und Zahlbarmachung der Leistungen
  • Antragsbearbeitung für einmalige Beihilfen an Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sowie an sonstige Hilfeempfänger
  • Bescheiderteilung und Zahlbarmachung der Leistungen
  • Gewährung von Darlehen, Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen und Krankenhilfe