Bestattungskosten

Allgemeine Informationen

Bewilligung und Ablehnung von Anträgen des Bestattungspflichtigen auf Übernahme von Bestattungskosten. Bestattungspflichtige, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu übernehmen, können eine Beihilfe beantragen.

Voraussetzungen


Der Antragsteller soll - falls vorhanden - alle Erben (nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch) sowie alle Bestattungspflichtigen gemäß § 20 Abs. 1 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern und der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft) angeben.

Hier sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweis (u. a. Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher)
  • Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
  • Sterbeurkunde
  • Erbschein
  • Adressen des Unterhaltsverpflichteten und Erben