Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – Behindertenfahrdienst
Grundlage für die Inanspruchnahme ist
- der Nachweis der persönlichen Voraussetzungen, d. h. der Antragsteller ist Inhaber eines
Schwer-behindertenausweises mit dem Merkzeichen aG
- die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, d. h. der Antragsteller reicht seine
Nachweise über Einkommen und Vermögen und die seines Partners, ggf. bei
Minderjährigen oder Unverheirateten, die im Haus der Eltern leben, das Einkommen und
Vermögen der Eltern oder des Elternteils ein
- die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist aufgrund der Behinderung nicht zuzumuten
- der Antragsteller ist nicht im Besitz eines Kraftfahrzeuges
Der Antrag kann formlos an den
Landkreis Elbe-Elster
Sozialamt
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg
gerichtet werden. Die notwendigen Formulare werden dann zugeschickt.