Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – Behindertenfahrdienst

 Grundlage für die Inanspruchnahme ist
 
- der Nachweis der persönlichen Voraussetzungen, d. h. der Antragsteller ist Inhaber eines
   Schwer-behindertenausweises mit dem Merkzeichen aG
 
- die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, d. h. der Antragsteller reicht seine
   Nachweise über Einkommen und Vermögen und die seines Partners, ggf. bei
   Minderjährigen oder Unverheirateten, die im Haus der Eltern leben, das Einkommen und
   Vermögen der Eltern oder des Elternteils ein
 
- die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist aufgrund der Behinderung nicht zuzumuten
 
- der Antragsteller ist nicht im Besitz eines Kraftfahrzeuges
 
 
Der Antrag kann formlos an den
 
Landkreis Elbe-Elster
Sozialamt
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg
 
gerichtet werden. Die notwendigen Formulare werden dann zugeschickt.