Die Aufgaben des Sozialamtes haben sich als Folge bundes- und landesrechtlicher Regelungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Grundsätzliche Aufgabe des Sozialamtes ist es, die Existenz bedürftiger, nicht erwerbsfähiger Menschen und anderer anspruchsberechtigter Personengruppen zu sichern. Seit der Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV zum 1. Januar 2005 ist das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gesetzliche Grundlage hierfür. Die Form der Hilfe ist dabei immer von der Situation im Einzelfall abhängig.
Leitung
Amtsleiterin: Frau Elisabeth Erves Sekretariat: Frau Doreen Petschke