Internatskostenzuschuss Antrag auf Zuschuss Auszubildende, die eine duale Ausbildung absolvieren, haben zusätzlich die Möglichkeit beim Schulverwaltungs- und Sportamt einen Antrag auf Zuschuss zu den Kosten der Unterbringung zu beantragen. Für interessierte Eltern und Auszubildende sind die entsprechende Richtlinie, ein diesbezüglicher Antrag sowie das Merkblatt in der nebenstehenden Rubrik unter Dokumente verfügbar bzw. können diese auch unter den unten angegebenen Telefonnummern angefordert werden. Zuständigkeiten nach Buchstaben: Frau Janhoefer: A - M Frau Mittag : N - Z
|
|
|
 |
|
|
 |
|
Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind Berufsschülerinnen und Berufsschüler, oder wenn sie noch nicht volljährig sind, deren Eltern, - die im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und
- deren Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg- und Wartezeiten, 3 Stunden überschreitet (bei Benutzung der günstigsten öffentlichen Verkehrsanbindung).
Wie ist der Antrag zu stellen? Auf dem Antragsformular lassen Sie sich durch das Oberstufenzentrum/die Berufsschule den Zeitraum und die Anzahl der Tage, an denen Sie am Berufsschulunterricht teilgenommen haben, bestätigen. Dem Antrag legen Sie die Originalbelege und Originalrechnungen über die Kosten, die Ihnen für Unterkunft und Verpflegung entstanden sind, bei und tragen die Beträge auf Seite 2 des Antragsformulares ein. Erfolgt im Wohnheim keine Verpflegung, tragen Sie nur das Wort „Selbstverpflegung“ ein. Es fließt dann ein Richtwert von 5,50 € pro Tag in die Berechnung ein. In diesem Fall, sind auch keine Verpflegungsquittungen einzureichen. Wann und wo ist der Antrag zu stellen? Zu Beginn des 1. Ausbildungshalbjahres stellen Sie für die Planung und Registrierung einen formlosen Antrag bei dem Schulverwaltungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich sich Ihre Ausbildungsstätte befindet. Diesem Antrag legen Sie eine Kopie Ihres Ausbildungsvertrages, eine Kopie Ihres Turnusplanes und eine Nettoverdienstbescheinigung bei. Mit dem Antragsformular beantragen Sie die Zuschüsse spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene 1. Schulhalbjahr und spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das 2. Schulhalbjahr. Wie hoch ist der Zuschuss? Der Zuschuss beträgt 50 % der je Aufenthaltstag entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten, jedoch höchstens 4,50 € pro Tag. Wenn Sie durch eine aktuelle Verdienstbescheinigung für den Antragszeitraum nachweisen, dass Ihre Ausbildungsvergütung unter 320,00 € netto je Monat liegt, kann ein Zuschuss von 50 % der Kosten, jedoch höchstens 8,00 € pro Tag gewährt werden. Die Richtlinie für Unterkunft und Verpflegung (Internatskostenzuschuss) sowie die Antragsformulare finden Sie unter dem Button "Formularservice/ Schulverwaltungs- und Sportamt".
|
 |
 |
|
|