Schülerbeförderung
Vollzeitschüler
(Schüler an allg. bild. Schulen)
Entsprechend § 112 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Übernahme von Beförderungsleistungen bzw. Bezuschussung von Schülerfahrtkosten für Schüler und Auszubildende organisiert das Schulverwaltungs- und Sportamt die Beförderung von Schüler/innnen an allgemein bildenden Schulen oder erstattet anteilig die Fahrtkosten.
Im Jahr 2010 wurde an 4.103 Schüler/innen eine Schülerzeitkarte ausgereicht, für 180 Schüler/innen wurde auf Grund von Behinderungen ein Schülerspezialverkehr organisiert, für 239 Schüler/innen erfolgte auf Antrag die Erstattung der Fahrtkosten.