Außerschulische Nutzung kreislicher Schulen und Sportstätten
Sämtliche Schul- und Sporteinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster stehen außerhalb der regulären Unterrichtszeit interessierten Nutzern zur Verfügung gegen ein geringes Entgelt.
Folgende Räumlichkeiten können außerschulisch genutzt werden:
Turnhallen
Therapiebecken
Gymnastikräume
Unterrichtsräume
Fachunterrichtsräume
Konferenzräume
Aulen
Speise- und Mehrzweckräume
Gästewohnungen
Vergabe der Nutzung und der jeweiligen Zeiten
Die Vergabe der allgemeinen Räume erfolgt durch das Gebäudemanagement des Landkreises Elbe-Elster, die Vergabe der Turnhallen und Sport(Mehrzweck)räume erfolgt direkt vom Schulverwaltungs- und Sportamt. Die Nutzungszeiten richtet sich nach den jeweils aktuellen Belegungsplänen sowie der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellungen.
Entgelte
Für die Nutzung der Räumlichkeiten in Schul- und Sporteinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster werden Entgelte erhoben. Die Höhe der Nutzungsentgelte sowie Geltungsbereich und Zahlungsmodalitäten sind in zwei verschiedenen Entgeltordnungen geregelt:
Die aktuellen Entgeltordnungen können Sie im nebenstehenden Bereich unter Dokumente einsehen.