Nutzung nachgeordneter Einrichtungen/ Sportstätten

Außerschulische Nutzung kreislicher Schulen und Sportstätten

Sämtliche Schul- und Sporteinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster stehen außerhalb der regulären Unterrichtszeit interessierten Nutzern zur Verfügung gegen ein geringes Entgelt.
 
Folgende Räumlichkeiten können außerschulisch genutzt werden:
  • Turnhallen
  • Therapiebecken
  • Gymnastikräume
  • Unterrichtsräume
  • Fachunterrichtsräume
  • Konferenzräume
  • Aulen
  • Speise- und Mehrzweckräume
  • Gästewohnungen
Vergabe der Nutzung und der jeweiligen Zeiten

Die Vergabe der allgemeinen Räume erfolgt durch das Gebäudemanagement des Landkreises Elbe-Elster, die Vergabe der Turnhallen und Sport(Mehrzweck)räume erfolgt direkt vom Schulverwaltungs- und Sportamt. Die Nutzungszeiten richtet sich nach den jeweils aktuellen Belegungsplänen sowie der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellungen.

Entgelte
Für die Nutzung der Räumlichkeiten in Schul- und Sporteinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster werden Entgelte erhoben. Die Höhe der Nutzungsentgelte sowie Geltungsbereich und Zahlungsmodalitäten sind in zwei verschiedenen Entgeltordnungen geregelt:
Die aktuellen Entgeltordnungen können Sie im nebenstehenden Bereich unter Dokumente einsehen.

Ansprechpartner:
Heike Rothmann 03535 46-3523
SB Sport, Sportentwicklung 03535 46-3530
Amt 40 - Schulverwaltungs- und Sportamt    
Schulverwaltungs- und Sportamt
Dokumente