Entsprechend § 112 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Übernahme von Beförderungsleistungen bzw. Bezuschussung von Schülerfahrtkosten für Schüler und Auszubildende erstattet das Schulverwaltungs- und Sportamt anteilig die Fahrtkosten der Auszubildenden. Im Jahr 2010 stellten Auszubildende 519 Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten.