BbgAföG - Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz
Am 17. Juni 2010 trat das neue Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) mit Wirkung ab dem 1. August 2010 in Kraft. Die Landesregierung hat den finanziell schlechter gestellten Schülern und Schülerinnen, welche ab dem Schuljahr 2010/11 erstmals die gymnasiale Oberstufe besuchen und bei den Eltern wohnhaft sind, eine zusätzliche Unterstützung, ja einen Anreiz (abhängig von der Unterhaltspflicht der Eltern der Schüler/innen) in drei Stufen (100,00 €, 50,00 € oder kein Anspruch) geschaffen, die allgemeine oder fachspezifische Hochschulreife zu erwerben.
Mit der neuerlichen Gesetzesnovelle in 12/2010 besteht nunmehr auch für diese Schüler/innen die Möglichkeit die Landesförderung über 12/2010 hinaus in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist ein erneutes Antragsverfahren notwendig.