Kreismuseum Finsterwalde          Exponat des Monats (Archiv)

 

 

Ehrengabe für Louis Schiller

Diese im Kreismuseum verwahrte Würdigungstafel bekam der Finsterwalder Louis Schiller 1910 von seinen Kameraden der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr. Die etwa 40 cm hohe Metallplatte trägt folgende Gravur:
„Ihrem hochgeschätzten Vorsitzenden, Mitbegründer und langjährigen Brandinspektor, dem Hauptlehrer a. D. Herrn Louis Schiller unter gleichzeitiger Ernennung zum Ehren-Vorsitzenden in dankbarster Verehrung gewidmet.
Freiw.-Turner-Feuerwehr Finsterwalde“.
In den oberen Teil ist eine kreisrunde Darstellung eingenietet, in der ein behelmter Feuerwehrmann einen Brand bekämpft. Dieses mit einem Kranz eingefasste bildliche Medaillon stellte zu anderen Anlässen wahlweise auch einen Sänger oder Turner dar, so dass die Herstellung der Gedenktafeln in entsprechend hohen Stückzahlen erfolgen konnte. Geschmückt ist die Tafel mit einem flatternden Band unterhalb des Kranzes, zwei Gehängen rechts und links und weiteren Zweigen.
Der 1839 geborene und 1860 als Volksschullehrer in die Stadt gekommene Schiller war einer der engagiertesten Bürger in seiner Stadt. So gehörte er 1872 nicht nur zu den Gründern der Feuerwehr. Schon bei der ersten Wahl der Führung bestimmte man den Zugezogenen zum Gerätewart und Adjutanten. Darüber hinaus hatte er große Verdienste bei der Entstehung des Turnvereins und des Verschönerungsvereins. Als Mitbegründer und Dirigent der „Liedertafel“ bereicherte Louis Schiller auch das Musikleben der späteren Sängerstadt.


 

Werbedisplay der Firma „Lebewohl“
 
Lange bevor Fernsehen und Internet Werbung digital verschickten, arbeiteten große Markenfirmen mit Emailleschildern oder aufwändigen Werbeobjekten um ihre Botschaft überregional zu verbreiten. Ein solches Display befindet sich seit 2001 in der Sammlung des Finsterwalder Kreismuseums. Das elektrische, für ein Schaufenster bestimmte Reklameobjekt, entstand etwa 1930 und warb für die Firma „Lebewohl“. Der Drogist Carl F. Becker hatte 1905 ein Hühneraugenpflaster erfunden und das heute noch existierende Unternehmen gegründet. Der Name erinnert wohl nicht zufällig an die heute im westfälischen Lübbecke ansässige Firma „Gehwohl“, die mit ähnlichen Produkten handelt.
 
Die vom Dresdner Apparatebau Hans Richter produzierte Werbung wird durch einen Elektromotor angetrieben und läuft bis zum heutigen Tag. In Betrieb gesetzt, drehen sich die Windflügel und insgesamt acht Figuren wandern links in die Mühle hinein und rechts wieder heraus. Dabei leiden die aufsteigenden Personen entsprechend effektvoll unter ihren Hühneraugen, wogegen die die Jungmühle verlassenden offensichtlich geheilt sind.  Der Jungmühle wurden, vergleichbar dem Jungbrunnen, in den sagenhaften Überlieferungen Wunderdinge nachgesagt. Wer als alte Frau in die Altweibermühle kam, konnte sie, nachdem der Müller sie zwischen seinen Mühlsteinen gemahlen hatte, als junges Mädchen wieder verlassen. Auch wenn das hier beworbene Produkt zu solchen Wundertaten wohl kaum in der Lage war, galt doch wenigsten der Werbespruch: „Von aller Hühneraugen Pein befreit Euch ‚Lebewohl‘ allein.“


 

Die Zunftordnung für die Finsterwalder Bäckerinnung
Seit langem im Besitz des Kreismuseums Finsterwalde befindet sich eine der ältesten erhalten gebliebenen Urkunden zur Geschichte der Stadt. Unlängst fachgerecht restauriert, erstrahlt die Zunftordnung der Finsterwalder Bäcker, am 25. Januar 1580 durch den Schlossherrn Otto von Dieskau bestätigt, jetzt wieder in neuem Glanz.
Ordnungen regelten mit dem Aufkommen der Zünfte im frühen Mittelalter in Form von schriftlich gefassten Statuten und Vorschriften den Alltag einer Handwerkszunft. Sie legten organisatorische Rahmenbedingungen fest und sorgten für soziale Sicherung, Zunftharmonie und Moral. Auch die Finsterwalder Bäckerzunft gab sich in der überlieferten Urkunde einen Verhaltenskodex. Er reichte vom Nachweis der „ehelichen Geburdt, Herkommens und Wandels“ vor dem Antritt einer Bäckerlehre bis hin zur Länge der Wanderzeit, die zwei Jahre betragen sollte. Otto von Dieskau bestätigte die Zunftordnung, weil „ich dan guten nutzlichen und erbarn [ehrbaren] Policeien undt Ordtnnugen in sonderheit wol gewogen … “
Die Urkunde wurde mit Eisengallustinte auf Pergament geschrieben. Ursprünglich war sie mit einem Siegel Otto von Dieskaus versehen – das Siegel ist zu einem späteren Zeitpunkt entfernt worden, möglicherweise, um das Dokument im rechtlichen Sinne ungültig zu machen. Mit dieser Urkunde hat das Kreismuseum Finsterwalde die sonst eher seltene Gelegenheit, ein derartiges Schriftstück am Ort seines Entstehens zu verwahren.